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| Türwächter verhindern die unbefugte Nutzung von Notausgängen. In Türwächter-Verschlusstellung kann die Türklinke nicht gedrückt werden. Schwenken des Türwächters um 45° gibt die Türklinke frei und löst einen Alarmton (75 dB) aus, der auf Gefahr oder Missbrauch aufmerksam macht. Ein Aufheben des Alarms ist nur mit dem Schlüssel möglich! Berechtigte Personen können über die Schlüsselöffnung den Alarm umgehen. Eine Umstellung auf Dauerfreigabe ohne Alarm ist möglich. Für Fabrikhallen mit hohem Geräuschpegel ist eine Ausführung mit verstärkter Hupe (100 dB) lieferbar (Aufpreis auf Anfrage). Alternativ sind die Gehäuse der Türwächter auch in langnachleuchtender Oberfläche erhältlich. Diese Ausführung macht bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung die Fluchttüren besser erkennbar.
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